Supported Regelwerk
Bei Rund um den Harz geht es darum, einmal um den Harz zu fahren und dabei früh in der Saison Form, Material und Ernährung zu testen. Die Strecke ist rund 300 Kilometer lang und führt über öffentliche Straßen rund um den Harz. Wechselndes Profil, kleine Orte, Wind und der Harz im Blick prägen den Charakter der Runde. In der Supported-Kategorie ist Unterstützung durch eine Crew oder ein Supportfahrzeug erlaubt. Ein Supportfahrzeug ist bei dieser Distanz nicht zwingend notwendig, kann aber bewusst genutzt werden, um Abläufe für größere Ultracycling-Projekte unter Rennbedingungen zu testen. Maßgeblich bleiben Eigenverantwortung, Fairness, Rücksichtnahme und die Anweisungen der Rennleitung.
- Die gesamte Strecke muss aus eigener Muskelkraft und auf dem vorgegebenen Streckenverlauf absolviert werden.
- Support ist erlaubt, muss aber so erfolgen, dass weder andere Teilnehmende noch der übrige Verkehr behindert, gefährdet oder benachteiligt werden.
- Supportfahrzeuge dürfen nicht zum Ziehen, Abschirmen, Tempomachen oder als Windschatten genutzt werden. Sie haben keine Sonderrechte im öffentlichen Verkehr.
- In Teamkategorien muss die Strecke lückenlos durch mindestens ein Teammitglied aus eigener Muskelkraft zurückgelegt werden. Fahrerwechsel müssen im Stand erfolgen und dürfen andere nicht gefährden oder behindern.
- Regelverstöße können je nach Schwere des Verstoßes zu Zeitstrafen, Nichtwertung oder Ausschluss aus der Veranstaltung führen.
Regelverstöße können der Rennleitung ausschließlich von Teilnehmenden der Veranstaltung selbst bis drei Tage nach Zielschluss gemeldet werden. Die Rennleitung ist die letzte Instanz in Bezug auf die Interpretation aller Regeln.
Regeln zur Ausrüstung
Für eine sichere und regelkonforme Teilnahme ist bestimmte Ausrüstung verpflichtend. Alle müssen vor dem Start selbst prüfen, dass Fahrrad, Material und Ausrüstung den Anforderungen der Veranstaltung entsprechen:
- Ein genehmigter Fahrradhelm muss während der gesamten Fahrt getragen werden.
- Das eingesetzte Fahrrad muss technisch einwandfrei, funktionsfähig, verkehrssicher und mit wirksamen Bremsen ausgestattet sein. Fahrräder mit elektrischem oder sonstigem Hilfsantrieb, Velomobile, Liegeräder, Handbikes, Tandems und Anhänger sind nicht zugelassen. Zeitfahr- oder Triathlonaufsätze dürfen nur genutzt werden, wenn dadurch keine anderen Teilnehmenden oder Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
- Zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer muss das Fahrrad bei Dunkelheit und schlechter Sicht jederzeit deutlich erkennbar sein.
- Das Fahrrad muss mit einem dauerhaft leuchtenden Rücklicht ausgestattet sein, das den vor Ort geltenden Verkehrsregeln entspricht. Bei Dunkelheit, Dämmerung oder schlechter Sicht muss die vorgeschriebene Beleuchtung genutzt werden.
- Wer bei Dunkelheit, Dämmerung oder schlechter Sicht unterwegs ist, muss eine geeignete Front- und Rückbeleuchtung nutzen, die den vor Ort geltenden Verkehrsregeln entspricht und eine sichere Weiterfahrt ermöglicht.
Wer die verpflichtenden Ausrüstungsregeln nicht erfüllt, kann vom Start ausgeschlossen oder aus der Veranstaltung genommen werden. Die Rennleitung ist die letzte Instanz in Bezug auf Ausrüstungskontrolle, Startberechtigung und Sanktionen.
Verhalten im Verkehr
Rund um den Harz findet auf öffentlichen Straßen statt. Alle Teilnehmenden und alle Supportcrews müssen sich mit den vor Ort geltenden Verkehrsregeln vertraut machen und diese jederzeit beachten. Es gelten ergänzend die folgenden Regeln:
- Niemand darf den Verkehr behindern. Wenn ein Fahrzeug mehr als eine Minute hinter einem Fahrrad oder einem Support-Fahrzeug aufgehalten wird, muss baldmöglichst sicheres Überholen ermöglicht werden. Ein Rückstau ist zu vermeiden.
- Dem vorgegebenen Streckenverlauf ist vollständig zu folgen. Ausnahmen gelten nur bei Straßensperrungen, Unfällen, für Fahrräder gesperrten Straßen oder Baustellen. In diesen Fällen sind die Verkehrsregeln vor Ort zu beachten und ausgeschilderte Umleitungen zu nutzen. Der kürzeste Weg zurück zur Strecke ist eigenständig zu finden. Abschnitte, die nur für Fahrräder freigegeben sind, müssen von Supportfahrzeugen umfahren werden. Fahrerinnen und Fahrer folgen dort dem vorgegebenen Streckenverlauf und treffen das Supportfahrzeug erst am nächstmöglichen geeigneten Punkt wieder. Der vorgegebenen Strecke darf nur gefolgt werden, wenn es die vor Ort geltenden Verkehrsregeln erlauben.
- In Ortschaften, unübersichtlichen Abschnitten, bei schlechter Sicht und auf stärker befahrenen Straßen ist besonders vorausschauend und defensiv zu fahren. Überholvorgänge müssen kontrolliert, mit ausreichendem Abstand und ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erfolgen. Abdrängen, Blockieren oder riskante Fahrmanöver sind nicht erlaubt.
- Supportfahrzeuge müssen so fahren, dass sie den übrigen Verkehr nicht behindern. Sie dürfen vorausfahren und an geeigneter Stelle warten, müssen aber jederzeit sicher und rücksichtsvoll eingesetzt werden. Wohnmobile und Fahrzeuge mit Anhänger dürfen nicht direkt hinter Fahrerinnen oder Fahrern eingesetzt werden.
- Bei Defekten, Pausen, Reparaturen oder Fahrerwechseln muss die Fahrbahn vollständig verlassen werden. Stopps sind so zu wählen, dass andere Teilnehmende und der übrige Verkehr nicht behindert oder gefährdet werden.
Wer sich oder andere durch gefährliches Verhalten im Verkehr gefährdet, kann aus der Veranstaltung genommen werden. Die Rennleitung ist die letzte Instanz in Bezug auf die Interpretation aller Verkehrs- und Sicherheitsregeln.
Allgemeine Regeln
Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, sich vor dem Start mit sämtlichen geltenden Regeln vertraut zu machen. Ergänzend gelten die folgenden allgemeinen Bestimmungen:
- Alle müssen sich mit den vor Ort geltenden Verkehrsregeln vertraut machen und diese jederzeit beachten, siehe auch „Verhalten im Verkehr“.
- Die Fortbewegung auf dem Fahrrad muss während der gesamten Zeit zwischen Start und Ziel vollständig aus eigener Muskelkraft erfolgen. Festhalten, Ziehenlassen, Mitfahren in Fahrzeugen oder andere Formen künstlicher Fortbewegung sind nicht erlaubt.
- Windschattenfahren hinter motorisierten Fahrzeugen ist verboten. Supportfahrzeuge dürfen nicht als Führungsfahrzeug oder für Windschatten genutzt werden.
- Solo-Starter müssen einzeln fahren. Kurzzeitiges Windschattenfahren beim Überholen eines anderen Solo-Starters ist zulässig, sofern der Überholvorgang zügig erfolgt. Nebeneinanderfahren ist erlaubt, wenn es die vor Ort geltenden Verkehrsregeln zulassen. Unerlaubtes Windschattenfahren kann mit einer Zeitstrafe von 15 Minuten pro Verstoß geahndet werden. Wiederholtes Windschattenfahren oder Windschattenfahren über Distanzen von mehr als 30 Kilometern kann zum Ausschluss aus der Wertung führen.
- Die Rennleitung kann die Veranstaltung oder einzelne Wertungen aus Sicherheitsgründen, bei Witterung, Gefahrenlagen oder behördlicher Anordnung neutralisieren, unterbrechen oder abbrechen.
Regelverstöße können zu Zeitstrafen, zur Nichtwertung oder zum Ausschluss aus der Veranstaltung führen. Regelverstöße können der Rennleitung ausschließlich von Teilnehmenden der Veranstaltung selbst bis drei Tage nach Zielschluss gemeldet werden.
Kommunikation mit der Rennleitung
Rund um den Harz ist ein kompakter Renntag. Damit Strecke, Wertung und Sicherheit nachvollziehbar bleiben, gelten die folgenden Regeln zu Briefing, Tracking und Kommunikation mit der Rennleitung:
- Alle Teilnehmenden und Supportcrews müssen das Briefing vor dem Start vollständig lesen und die darin genannten Abläufe einhalten.
- An jeder Zeitstation muss ein Eintrag auf der im Briefing angegebenen Webseite mit Angabe der Startnummer, des Namens, der Uhrzeit und der Zeitstation veröffentlicht werden. Die Meldung muss an der Zeitstation erfolgen. Ein Unterlassen kann mit einer Zeitstrafe von 15 Minuten geahndet werden. Bei fehlendem Mobilfunkempfang ist die Meldung so bald wie möglich nachzuholen.
- Die gefahrene Route muss mittels GPS-Daten dokumentiert werden. Auf Nachfrage muss nachgewiesen werden können, dass der vorgegebenen Strecke gefolgt wurde. Das Einhalten der Strecke kann zusätzlich mittels Stichproben und GPS-Tracking durch die Rennleitung kontrolliert werden. Bei vorsätzlichem Abkürzen oder Umfahren über schnellere Nebenrouten kann eine Zeitstrafe von 30 Minuten verhängt werden. Mehrfache oder besonders schwerwiegende Verstöße, insbesondere mit erkennbar vorsätzlicher Absicht zur Zeitersparnis, führen zum Ausschluss aus der Wertung.
- Der von der Rennleitung bereitgestellte GPS-Tracker ist spätestens 30 Minuten vor dem Start eigenständig einzuschalten und darf nur auf ausdrückliche Aufforderung der Rennleitung deaktiviert werden. Bei Abbruch der Fahrt muss der Tracker zeitnah an die auf dem Gerät angegebene Adresse zurückgeschickt werden.
- Im Falle eines Abbruchs ist ein Eintrag auf der im Briefing angegebenen Webseite zu veröffentlichen. Die Meldung muss Startnummer, Name und Uhrzeit enthalten. Wenn kein Internetzugang verfügbar ist, muss die Rennleitung alternativ per SMS informiert werden. Der Eintrag auf der Webseite ist so bald wie möglich nachzuholen. Gewertet werden alle Teilnehmenden und Teams, die das Ziel regelkonform innerhalb der vorgegebenen Zeit erreichen.
Das Unterlassen der genannten Pflichten kann zum Ausschluss aus der Wertung oder zur Vergabe von Zeitstrafen führen. Der GPS-Tracker ist Eigentum des Veranstalters. Bei Verlust oder Beschädigung wird eine pauschale Gebühr in Höhe von 350€ fällig.