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Nonsupported Regelwerk

Bei Rund um den Harz geht es darum, einmal um den Harz zu fahren und früh in der Saison zu erkennen, wo man steht. Die Strecke ist rund 300 Kilometer lang und führt über öffentliche Straßen rund um den Harz. Wechselndes Profil, kleine Orte, Wind und der Harz im Blick prägen den Charakter der Runde. Die Veranstaltung lebt von Eigenverantwortung, Fairness und sportlicher Haltung. Es geht nicht nur darum, Regeln einzuhalten, sondern die Fahrt als ehrlichen, selbstbestimmten Saisonstart zu bestreiten. Teilnehmende in der Nonsupported-Kategorie erbringen diese Leistung ohne organisierten Support. Der Verzicht auf fremde Hilfe ist eine Haltung, die von allen Teilnehmenden dieser Kategorie als selbstverständlich betrachtet wird. Zu diesem Verständnis gehören die folgenden fünf grundlegenden Regeln, welche die Nonsupported-Kategorie von der Supported-Kategorie abgrenzen:

  1. Die Versorgung während der Fahrt und im Stand muss eigenständig geplant, vorbereitet und durchgeführt werden, ohne dass Unterstützung durch Dritte in Anspruch genommen wird.
  2. Pausen, Kleidungswechsel, Ausrüstung und Navigation müssen eigenständig geplant und organisiert werden.
  3. Lebensmittel, Getränke und Ausrüstung müssen selbst mitgeführt werden. Nachschub und Versorgung dürfen nur über öffentlich zugängliche Infrastruktur erworben werden, zum Beispiel Supermärkte, Tankstellen, Bäckereien oder andere öffentlich zugängliche Angebote. Die vom Veranstalter vorgesehene Möglichkeit, einen eigenen Verpflegungsbeutel an die zweite Zeitstation transportieren zu lassen, steht allen in der Nonsupported-Kategorien offen.
  4. Unterstützung durch Dritte darf nur in Anspruch genommen werden, wenn sie allen anderen gleichermaßen und uneingeschränkt offensteht. Persönliche Hilfe oder physische Unterstützung durch Freunde, Familie, Bekannte oder private Begleitpersonen widerspricht dem Grundgedanken der Nonsupported-Kategorie.
  5. Eigene persönliche Depots, etwa das vorherige Hinterlegen von Verpflegung, Ersatzteilen, Bekleidung oder Ausrüstung entlang der Strecke, entsprechen nicht der Philosophie der Nonsupported-Kategorie.

Nachweislicher Support durch Dritte kann je nach Schwere des Verstoßes zum Ausschluss aus der Wertung oder einer Umstufung in die Supported-Kategorie führen. Regelverstöße können der Rennleitung ausschließlich von Teilnehmenden der Veranstaltung selbst bis drei Tage nach Zielschluss gemeldet werden. Die Rennleitung ist die letzte Instanz in Bezug auf die Interpretation aller Regeln.

Regeln zur Ausrüstung

Für eine sichere und regelkonforme Teilnahme ist bestimmte Ausrüstung verpflichtend. Alle müssen sich im Interesse der eigenen Sicherheit entsprechend auf die Veranstaltung vorbereiten:

  1. Ein genehmigter Fahrradhelm muss während der gesamten Fahrt getragen werden.
  2. Das eingesetzte Fahrrad muss technisch einwandfrei, funktionsfähig, verkehrssicher und mit wirksamen Bremsen ausgestattet sein. Fahrräder mit elektrischem oder sonstigem Hilfsantrieb, Velomobile, Liegeräder, Handbikes und Tandems sind nicht zugelassen. Zeitfahr- oder Triathlonaufsätze dürfen nur genutzt werden, wenn dadurch keine anderen Teilnehmenden oder Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
  3. Zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer muss das Fahrrad bei Dunkelheit und schlechter Sicht jederzeit deutlich erkennbar sein.
  4. Das Fahrrad muss mit einem dauerhaft leuchtenden Rücklicht ausgestattet sein, das den vor Ort geltenden Verkehrsregeln entspricht. Bei Dunkelheit, Dämmerung oder schlechter Sicht muss die vorgeschriebene Beleuchtung genutzt werden.
  5. Wer bei Dunkelheit, Dämmerung oder schlechter Sicht unterwegs ist, muss eine geeignete Front- und Rückbeleuchtung nutzen, die den vor Ort geltenden Verkehrsregeln entspricht und eine sichere Weiterfahrt ermöglicht.

Das Missachten der Regeln kann zu einem Startverbot oder dem Ausschluss aus der Veranstaltung führen. Die Rennleitung ist die letzte Instanz in Bezug auf die Interpretation aller Regeln.

Verhalten im Verkehr

Rund um den Harz findet auf öffentlichen Straßen statt. Alle müssen sich mit den vor Ort geltenden Verkehrsregeln vertraut machen und diese jederzeit beachten. Es gelten ergänzend die folgenden Regeln:

  1. Niemand darf den Verkehr behindern. Wenn ein Fahrzeug mehr als eine Minute hinter einem Fahrrad aufgehalten wird, muss baldmöglichst sicheres Überholen ermöglicht werden. Ein Rückstau ist zu vermeiden.
  2. Dem genauen Verlauf der vorgegebenen Strecke ist zu folgen. Ausnahmen bilden Straßensperrungen, Unfälle, für Fahrräder gesperrte Straßen oder Baustellen. In diesen Fällen sind die Verkehrsregeln vor Ort zu beachten und der ausgeschilderten Umleitung zu folgen. Der kürzeste Weg zurück zur vorgegebenen Strecke ist eigenständig zu finden. Der vorgegebenen Strecke darf nur gefolgt werden, wenn es die vor Ort geltenden Verkehrsregeln erlauben.
  3. In Ortschaften, unübersichtlichen Abschnitten, bei schlechter Sicht und auf stärker befahrenen Straßen ist besonders vorausschauend und defensiv zu fahren.
  4. Überholvorgänge müssen kontrolliert, mit ausreichendem Abstand und ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erfolgen. Abdrängen, Blockieren oder riskante Fahrmanöver sind nicht erlaubt.
  5. Bei Defekten, Pausen oder sonstigen Stopps muss die Fahrbahn vollständig verlassen werden. Stopps sind so zu wählen, dass andere Teilnehmende und der übrige Verkehr nicht behindert oder gefährdet werden.

Das Missachten der Regeln kann zum Ausschluss aus der Veranstaltung führen. Die Rennleitung ist die letzte Instanz in Bezug auf die Interpretation aller Regeln.

Allgemeine Regeln

Alle sind verpflichtet, sich vor dem Start mit sämtlichen geltenden Regeln vertraut zu machen:

  1. Alle müssen sich mit den vor Ort geltenden Verkehrsregeln vertraut machen und diese jederzeit beachten, siehe auch „Verhalten im Verkehr“.
  2. Die Fortbewegung auf dem Fahrrad muss während der gesamten Zeit zwischen Start und Ziel vollständig aus eigener Muskelkraft erfolgen. Festhalten, Ziehenlassen, Mitfahren in Fahrzeugen oder andere Formen künstlicher Fortbewegung sind nicht erlaubt.
  3. Es ist verboten, im Windschatten eines Fahrzeugs zu fahren oder sich an einem Fahrzeug festzuhalten.
  4. Windschattenfahren ist ausschließlich Teamfahrenden erlaubt. Alle Solo-Starter müssen einzeln fahren. Kurzzeitiges Windschattenfahren beim Überholen eines anderen Solo-Starters ist zulässig, sofern der Überholvorgang zügig erfolgt. Nebeneinanderfahren ist erlaubt, wenn es die vor Ort geltenden Verkehrsregeln zulassen. Unerlaubtes Windschattenfahren kann mit einer Zeitstrafe von 15 Minuten pro Verstoß geahndet werden. Wiederholtes Windschattenfahren oder Windschattenfahren über Distanzen von mehr als 30 Kilometern kann zum Ausschluss aus der Wertung führen.
  5. Dem vorgegebenen Streckenverlauf muss vollständig gefolgt werden. Die gesamte Strecke ist abzufahren. Ausnahmen gelten nur bei Straßensperrungen, Unfällen oder Baustellen, siehe auch „Verhalten im Verkehr“. Für Verpflegungs- und Pausenstopps darf die Strecke verlassen werden. Die Fahrt muss jedoch exakt an der Stelle wieder aufgenommen werden, an der sie zuvor verlassen wurde. Die Rennleitung kann die Veranstaltung oder einzelne Wertungen aus Sicherheitsgründen, bei Witterung, Gefahrenlagen oder behördlicher Anordnung neutralisieren, unterbrechen oder abbrechen.

Das Missachten der Regeln kann zum Ausschluss aus der Wertung oder zu Zeitstrafen führen. Regelverstöße können der Rennleitung ausschließlich von Teilnehmenden der Veranstaltung selbst bis drei Tage nach Zielschluss gemeldet werden. Die Rennleitung ist die letzte Instanz in Bezug auf die Interpretation aller Regeln.

Kommunikation mit der Rennleitung

Für eine faire, sichere und nachvollziehbare Durchführung der Veranstaltung gelten ergänzend die folgenden Regeln zur Kommunikation mit der Rennleitung. Alle müssen diese Vorgaben gewissenhaft erfüllen:

  1. Alle müssen das Briefing vor dem Start vollständig lesen und die darin genannten Abläufe einhalten.
  2. An jeder Zeitstation muss ein Eintrag auf der im Briefing angegebenen Webseite mit Angabe der Startnummer, des Namens, der Uhrzeit und der Zeitstation veröffentlicht werden. Die Meldung muss an der Zeitstation erfolgen. Ein Unterlassen kann mit einer Zeitstrafe von 15 Minuten geahndet werden. Bei fehlendem Mobilfunkempfang ist die Meldung so bald wie möglich nachzuholen.
  3. Die gefahrene Route muss mittels GPS-Daten dokumentiert werden. Auf Nachfrage muss nachgewiesen werden können, dass der vorgegebenen Strecke gefolgt wurde. Das Einhalten der Strecke kann zusätzlich mittels Stichproben und GPS-Tracking durch die Rennleitung kontrolliert werden. Bei vorsätzlichem Abkürzen oder Umfahren über schnellere Nebenrouten kann eine Zeitstrafe von 30 Minuten verhängt werden. Mehrfache oder besonders schwerwiegende Verstöße, insbesondere mit erkennbar vorsätzlicher Absicht zur Zeitersparnis, führen zum Ausschluss aus der Wertung.
  4. Der von der Rennleitung bereitgestellte GPS-Tracker ist spätestens 30 Minuten vor dem Start eigenständig einzuschalten und darf nur auf ausdrückliche Aufforderung der Rennleitung deaktiviert werden. Bei Abbruch der Fahrt muss der Tracker zeitnah an die auf dem Gerät angegebene Adresse zurückgeschickt werden.
  5. Im Falle eines Abbruchs ist ein Eintrag auf der im Briefing angegebenen Webseite zu veröffentlichen. Die Meldung muss Startnummer, Name und Uhrzeit enthalten. Wenn kein Internetzugang verfügbar ist, muss die Rennleitung alternativ per SMS informiert werden. Der Eintrag auf der Webseite ist so bald wie möglich nachzuholen. Gewertet werden alle Teilnehmenden und Teams, die das Ziel regelkonform innerhalb der vorgegebenen Zeit erreichen.

Das Unterlassen der genannten Pflichten kann zum Ausschluss aus der Wertung oder zur Vergabe von Zeitstrafen führen. Der GPS-Tracker ist Eigentum des Veranstalters. Bei Verlust oder Beschädigung wird eine pauschale Gebühr in Höhe von 350€ fällig.